Das
Wohnklo
Erfüllung
des Grundbedürfnisses Wohnen unter Beachtung der Verfassung
Der
Text auf der gesamten Seite ist gemeinfrei. und wird auch gemeinfrei
bleiben - versprochen.
Jeder
Mensch braucht Bett, Klo, Dusche, Regal für Kleidung und eines für
Dokumente, Strom für Kühlschrank und Kommunikationsgeräte. Da die
ID Austria ziemlich stark... gewünscht wird, braucht man auch ein
Ding, mit dem man es bedienen kann, Computer oder Mobiltelefon. Das
ist nicht lebensnotwendig, aber notwendig. Bis jetzt kann zwar der
Zugang zum Strom gesperrt werden, aber niemand erklärt dem Opfer,
wie es sich ohne Strom informieren oder etwas beantragen kann. Das
österreichische Recht ist veraltet. Mittlerweile BRAUCHT man Strom.
Es ist daher nicht erlaubt, jemanden den Strom abzudrehen - oder es
zumindest nur auf ein Minimum reduzieren. Für Wasser gibt es diese
gesetzliche Regelung bereits.
Bett und Klo, weil man das immer
braucht, Dusche, weil man nicht stinken will, Waschmaschine, damit
man die Wäsche waschen kann, weil man nicht schmutzig sein will,
Kühlschrank zum Saft, Milch und Wurst reinstellen und dafür
natürlich Strom. Ich denke, das versteht jeder.
Das ist das
absolute Minimum, um ein menschenwürdiges und verfassungskonformes
Leben zu führen.
In
Sicherheit zu schlafen, ohne zu erfrieren oder abgestochen zu werden,
erfüllt das Verfassungsrecht auf Leben, und auch auf Gesundheit,
denn Schlafen, Brunzen und Scheißen gehört wie Essen und Trinken zu
den physiologischen Grundbedürfnissen. Als kleine Kinder haben wir
gelernt, dass Eltern und Pfarrer und später die Lehrerin niemals
aufs Klo gehen. Manche Politiker für Soziales glauben das bezüglich
Erwachsenen immer noch.
Generell bedeutet "Gesundheit"
nicht "Physiologie" oder "Abwesenheit von Krankheit",
sondern einfach nur machen, was ein normaler lebendiger Mensch machen
muss, und das ungestört.
Immer seine/ihre Verdauungsprodukte
ausscheiden und korrekt (so, dass man nicht erfriert oder abgestochen
wird) schlafen zu können, erfüllt also auch das Verfassungsrecht
auf Gesundheit.
Wichtige Dokumente sicher zu verwahren ist das
Recht eines offiziellen Menschen, und Kleidung muss man manchmal
wechseln, möchte die ausgezogene aber behalten und waschen. Hier
sehe ich das Verfassungsrecht auf Eigentum.
Die Privatsphäre
wird schon fast nervend "geschützt", wir lesen das gar
nicht mehr. Warum wird nicht die richtige Privatsphäre eines jeden
Menschen geschützt, also Bett, Klo, Briefe und Dokumente? Die
eigenen Dokumente und Sachen muss man sicher verwahren können, wie
auch seinen Körper, wenn er schläft.
Obdachlosigkeit ist also mehrfach verfassungswidrig und daher strengstens verboten.
Jeder
Mensch bekommt daher ab der Geburt im Eigentum ein Wohnklo. Das
können gern die Eltern bis zu einem bestimmten Alter benützen, ist
aber grundsätzlich Eigentum des Kindes, und es allein darf darüber
bestimmen.
Der Container darf aber nicht außer Landes gebracht
werden, nur alle zehn Jahre gratis umziehen (oder alle fünf Jahre
zum halben Preis).
Hiefür muss ein landesweites Netz an
anschraubbaren Abflüssen und Frischwasseranschlüssen installiert
werden.
Stahlcontainer
gehen nicht; die leiten die Temperatur zu stark. Dann ist es im
Winter zu kalt und im Sommer zu heiß. Aber die Größe passt - TEU:
6,05*2,43*2,59 außen. Vielleicht machen wir sie einfach aus einem
anderen Material. Aber den Stahlrahmen können wir lassen.
Und
vorn dran ein Klo mit einem großen Loch für den Abfluss und
natürlich Zufluss von Frischwasser und Wärme.
Man kann auch
Gemeindewohnungen zu Wohnklos umfunktionieren. Da braucht man nur
Wände und Klo.
Einen "Schlüssel" muss ich mir noch
ausdenken. Ich bevorzuge hier etwas Mechanisches ohne Strom und
Elektronik.
Folgendes muss verfassungsrechtlich auf jeden Fall immer gesichert sein:
Nahrung |
Hier
gilt auch die Regel: |
Ausscheidung, also ein Klo |
Hier gilt auch: Da man nicht auf Knopfdruck einschlafen kann, muss das korrekte Bett immer zur Verfügung stehen, und der Schlaf darf nicht gestört werden. Ich muss hier auch auf eine Wechselwirkung zwischen Ausscheidung und Schlaf aufmerksam machen. Wenn man aufs Klo muss, kann man nicht schlafen. Daher muss auch das Klo immer zur Verfügung stehen. |
Schlaf |
|
Dusche mit Warmwasser |
Ein Mensch, der unter andere
Menschen geht, möchte nicht stinken oder schmutzig sein. Das
wird von den Mitmenschen auch nicht akzeptiert. |
Zugang zum Wäsche waschen |
|
Strom für Kühlschrank |
Diesen Strom kann man auf eine
kleine Menge begrenzen, wenn man kleinlich ist, aber er ist
Grundrecht und muss daher immer zur Verfügung stehen. |
Strom für Kommunikation |
|
Strom für Licht |
|
Privatsphäre (Absperrbarkeit des Wohnklos) |
|
Eigentum, Platz für Kleidung und Dokumente, Sachen und Zeux |
Falls jemand viele Bücher o.Ä. hat, kann man noch einen Raum dazuhaben, aber nicht gratis. Oder sollen wir Bücher zum Grundrecht erklären, weil man sie für die geistige Entwicklung braucht? Überleg ich mir noch. |
Eine
Kochstelle wäre auch gut, ist aber nicht lebensnotwendig. Und man
kann ja auch für mehrere kochen. Dann braucht man mehr Platz, den
man im eigenen Wohnklo nicht hat. Und für mehrere kochen ist
ökonomischer.
Man möchte sich manchmal einen Tee machen, oder
braucht ihn, wenn man krank ist. Da sollte ein Mikro auch
reichen.
Zum Essen und Wäsche waschen würde ich daher einen
Gemeinschaftsbereich empfehlen.
Ein Waschbecken, in dem man
Zähne putzen und Häferl abwaschen gleichermaßen kann, muss auch
ins Wohnklo.
Als Investition ist also nur notwendig, ein paar
Quadratmeter, ein Klo und Warmwasser zu schaffen. Ein Bett braucht
zwei Quadratmeter, Raum für Eigentumsregale auch ein paar. Stellen
wir die Regale auch jedem Menschen zur Verfügung?
Woanders
auf der Welt heißt dieses Sichern der Grundbedürfnisse "housing
first". Auch in Österreich gibt es die Idee, aber ohne
praktische Gegebenheiten zu schaffen, wie zB Wohnklos. Englisch ist
aber nicht die Sprache der praktizierenden Länder, aber es ist eine
gute Idee.
Natürlich ist eine größere Wohnung besser. Aber
das werden wir nicht so schnell in die Köpfe der Menschen
reinkriegen. Und ein Wohnklo ist schon eine große Verbesserung zur
Obdachlosigkeit.
Grundsätzlich sind wir in einer Phase der Zivilisierung, wo wir langsam erkennen, dass ein Mensch nicht nur Nahrung zum Leben braucht, und werden das forcieren.
Hier
habe ich aus einer Einzimmerwohnung 2 Wohnklos gebaut:
Die
Längenangaben am Rand stimmen nicht immer, weil ich einige Wände
verschoben habe. Und die Wände sind immer noch nicht ganz
fix.
Eigentlich ist nur der Raum mit dem Klo und der Dusche das
Wohnklo nach meinen Vorstellungen, für die Habseligkeiten ist der
andere Raum.
Es geht auch so:
Drei
gehen auch. Ist dann aber irgendwie nicht mehr gleichberechtigt. Aber
wenigstens ist keiner verfassungswidrig.
Ich kann mich an
die Schillinghotels des vorigen Jahrtausends erinnern. Die wurden von
Obdachlosen genutzt. Die wussten schon damals, was sie
verfassungsmäßig brauchen, Politiker bis heute nicht.